Förderung und Finanzierung
Was in Deutschland für einen Stromspeicher gilt
Ein Speicher wird in Deutschland nicht über eine einzelne Subvention gerechnet, sondern über drei Regelungen, die zusammen den Preis und den laufenden Nutzen bestimmen: die Umsatzsteuer, die Förderkredite und das Netzentgelt.
Drei Regelungen, die zusammenhängen
Wir nennen hier bewusst keine Beträge, Zinssätze oder Programmnummern: die ändern sich pro Jahr und pro Bundesland. Was feststeht, sind die Rahmen selbst.
Nullsteuersatz auf den Speicher
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen und die dazugehörigen Speicher auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von null Prozent (§ 12 Abs. 3 UStG). Anders als in den Niederlanden müssen Sie also keine Umsatzsteuer vorstrecken und danach zurückfordern — sie fällt gar nicht erst an.
Förderkredite und Länderprogramme
Für Speicher gibt es Förderkredite der KfW sowie Programme einzelner Bundesländer und Kommunen. Welche Programme offen sind, wechselt; prüfen Sie das vor der Bestellung bei der KfW und bei Ihrem Bundesland, denn viele Programme verlangen den Antrag vor dem Kauf.
Reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG
Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet — ein Speicher mit Wallbox oder Wärmepumpe fällt darunter — kann ein reduziertes Netzentgelt erhalten. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung in seltenen Fällen begrenzen.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Steuer- oder Finanzierungsberatung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Sie gilt, hängt von Bundesland, Gebäude und Zeitpunkt ab. Lassen Sie das vor der Bestellung von Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Energieberater prüfen.
Der dynamische Tarif ist die Voraussetzung
Ein Speicher spart am meisten, wenn er auf den Preis reagieren darf. Seit 2025 muss jeder Stromlieferant einen dynamischen Tarif anbieten (§ 41a EnWG) — damit ist die Voraussetzung dafür in ganz Deutschland vorhanden.
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Dynamischen Tarif wählen
Ohne stundenweise Preise gibt es nichts zu optimieren: der Speicher verschiebt dann nur Ihren Eigenverbrauch. Mit dynamischem Tarif kann er zusätzlich in günstigen Stunden laden.
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Angebot mit Marke und Typ einholen
Für Förderanträge und für die Anmeldung beim Netzbetreiber brauchen Sie ein Angebot, auf dem Marke und Typ des Speichers eindeutig stehen. Welche Aufstellung zu Ihrem Verbrauch passt, rechnen wir gerne durch.
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Anmeldung beim Netzbetreiber
Speicher und Wechselrichter werden beim Netzbetreiber angemeldet; die Montage und die Anmeldung erfolgen durch eine eingetragene Elektrofachkraft nach DIN VDE 0100 und VDE-AR-N 4105.
Das Angebot legt Ihre Wahl fest — wählen Sie also zuerst gut
Marke und Typ auf dem Angebot sind das, was geprüft wird und was später bei Ihnen hängt. Es lohnt sich, da genau hinzusehen.
Unsere FlexVolt-One-Speicher arbeiten mit LFP-Zellen, sind auf 7.000 Zyklen spezifiziert und haben zehn Jahre Garantie. Sie bauen das System modular auf, sodass die Kapazität mit Ihrem Verbrauch wächst, und jeder Speicher wird mit unserem Energiemanagementsystem geliefert, das Laden und Entladen nach den Strompreisen steuert.
Unser Installateursnetz liegt in den Niederlanden. Für Anfragen aus Deutschland suchen wir gemeinsam nach dem passenden Weg — sprechen Sie uns an.
Unsicher, was in Ihrem Bundesland gilt?
Wir denken gerne mit über die Aufstellung, das Angebot und die Daten, die ein Förderantrag verlangt. Die Programme selbst prüfen Sie bei der KfW und Ihrem Bundesland — die ändern sich zu oft, als dass wir sie hier aktuell halten könnten.